Steueränderungen 2027 für Unternehmer: Was beschlossen, geplant oder nur gefordert ist

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Steueränderungen 2027 für Unternehmer: Was beschlossen, geplant oder nur gefordert ist – Porträt von Steuerberaterin Fatma Tabak-Özkul im blauen Blazer

Stand: Oktober 2026

Zum Jahreswechsel 2026/2027 ändert sich für Unternehmer einiges: E-Rechnungspflicht für größere Betriebe, höherer Mindestlohn, neuer Gewerbesteuer-Mindesthebesatz, eine geplante Einkommensteuerreform und ein Jahressteuergesetz mit höheren Zinsen auf Steuernachzahlungen. Nicht alles davon ist schon Gesetz. Manches ist beschlossen und verkündet, manches liegt erst als Regierungsentwurf vor, anderes ist nur eine Forderung der Länder.

Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Änderungen nach ihrem Status – Stand 18. Oktober 2026 – und verweist auf unsere Einzelbeiträge, in denen wir jedes Thema ausführlich erklären. Wir aktualisieren sie, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Welche Änderungen 2027 betreffen Ihr Unternehmen? Wir gehen sie mit Ihnen durch.
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Alle Änderungen auf einen Blick

Thema Was sich ändert ab Status
E-Rechnung Ausstellungspflicht im Inland für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz 1.1.2027 beschlossen
Mindestlohn und Minijob 14,60 € je Stunde, Minijob-Grenze 633 € im Monat 1.1.2027 festgelegt
Gewerbesteuer Mindesthebesatz 280 % statt 200 % Erhebungszeitraum 2027 beschlossen
Grunderwerbsteuer Share Deals: Signing vor Closing, Anzeigefrist ein Monat Erwerbe nach 2.7.2026 beschlossen
Abschreibung degressive AfA bis 30 %, Elektrofahrzeuge 75 % Anschaffung bis 31.12.2027 beschlossen
Körperschaftsteuer 15 % sinkt jährlich um 1 Punkt auf 10 % 2028 bis 2032 beschlossen
Krypto-Meldepflicht (DAC8) Meldungen der Krypto-Anbieter an das BZSt erste Meldung bis 31.7.2027 beschlossen
Aktivrente Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze bis 24.000 € im Jahr steuerfrei gilt bereits geltendes Recht
Einkommensteuerreform 2027 Grundfreibetrag, Tarif, 47 % ab 280.000 €, Minijob-Pauschsteuer 5 % 1.1.2027 geplant Entwurf
Jahressteuergesetz 2026 u. a. Zinsen auf Nachzahlungen 3,6 % statt 1,8 % im Jahr überwiegend 2027 geplant Entwurf
Sozialversicherung höhere Beitragsbemessungsgrenzen 1.1.2027 geplant Verordnung, Bundesrat fehlt
Geringwertige Wirtschaftsgüter Grenze 1.200 € statt 800 € 2027 gefordert nur Forderung
Earn-Out bei Unternehmensverkauf Besteuerung im Veräußerungsjahr Verkäufe ab 2027 gefordert Forderung, Regierung stimmt zu

Beschlossen: Darauf können Sie sich einstellen

E-Rechnung ab 1. Januar 2027

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen, die das Bundesfinanzministerium so beschreibt:

Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027.
— BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Frage 11

Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz hatte, muss bei Umsätzen an andere inländische Unternehmen also ab 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Einzelheiten: E-Rechnung ab 2027 – wer ausstellen muss.

Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob 633 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro, die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr. Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten: Mindestlohn und Minijob ab 2027.

Gewerbesteuer-Mindesthebesatz und Grunderwerbsteuer

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BGBl. 2026 I Nr. 197, verkündet am 2. Juli 2026) gilt ab dem Erhebungszeitraum 2027 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von mindestens 280 Prozent. Betroffen sind nur Betriebe in Gemeinden mit bisher niedrigerem Hebesatz: Mindesthebesatz 280 Prozent. Dasselbe Gesetz hat die Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen neu geordnet: Grunderwerbsteuer bei Share Deals.

Investitionssofortprogramm: AfA und Körperschaftsteuer

Aus dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (BGBl. 2025 I Nr. 161) stammen die degressive AfA von bis zu 30 Prozent und die 75-Prozent-Abschreibung für Elektrofahrzeuge bei Anschaffung bis Ende 2027 – siehe Degressive AfA 30 Prozent – sowie die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028: Körperschaftsteuer sinkt ab 2028.

Krypto-Meldepflicht und Aktivrente

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen müssen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (BGBl. 2025 I Nr. 352) erstmals für das Kalenderjahr 2026 melden, spätestens zum 31. Juli 2027: DAC8 und Krypto-Meldepflicht. Bereits geltendes Recht ist die Aktivrente: Arbeitslohn für Tätigkeiten ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt bis 24.000 Euro im Jahr steuerfrei, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 3 Nr. 21 EStG). Was das für Arbeitgeber bedeutet: Aktivrente für Arbeitgeber.

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Im Gesetzgebungsverfahren: geplant, aber nicht beschlossen

Einkommensteuerreform 2027

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 2. September 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 Stellung genommen. Geplant sind unter anderem ein Grundfreibetrag von 12.564 Euro (2027), ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent schon ab 250.000 Euro und von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sowie eine Minijob-Pauschsteuer von 5 statt 2 Prozent. Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden: Einkommensteuerreform 2027 – was geplant ist.

Jahressteuergesetz 2026

Der Regierungsentwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8283 vom 30. September 2026 vor. Die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss ist für Montag, 2. November 2026, 16 bis 17.30 Uhr angesetzt. Für Unternehmer wichtig sind vor allem diese geplanten Punkte:

  • Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen: 0,3 statt 0,15 Prozent pro Monat, also 3,6 statt 1,8 Prozent im Jahr, für Zinsen, die nach dem 31. Dezember 2026 entstehen (§ 238 Abs. 1a AO-Entwurf).
  • Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken: eine neue gesetzliche Regelung in § 6f EStG.
  • Quellensteuer auf Lizenzen: Anhebung der Freigrenze im Entlastungsverfahren von 10.000 auf 100.000 Euro (§ 50c EStG).
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Neuregelung in § 2c UStG, anzuwenden ab 1. Januar 2030.
  • Elektronische Kontenpfändung durch das Finanzamt (§ 309a AO).

Tipp: Verzinst wird der Unterschied zwischen festgesetzter Steuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen; der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres (§ 233a Abs. 2 und 3 AO). Zeichnet sich eine größere Nachzahlung ab, kann eine rechtzeitige Anpassung der Vorauszahlungen bei einem höheren Zinssatz bares Geld sparen.

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Werte für 2027 beschlossen: Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung 8.850 statt 8.450 Euro im Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung 6.375 statt 5.812,50 Euro, Versicherungspflichtgrenze 84.150 statt 77.400 Euro im Jahr. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden; seine nächste Plenarsitzung ist am 20. November 2026.

Nur gefordert: Vorschläge des Bundesrates zum Jahressteuergesetz

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zahlreiche Änderungen am Jahressteuergesetz verlangt. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung unterschiedlich reagiert:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze 1.200 statt 800 Euro für Anschaffungen ab 2027, dafür Wegfall des Sammelpostens. Die Bundesregierung „wird den Vorschlag prüfen“.
  • Earn-Out-Zahlungen: Bedingte Kaufpreisbestandteile beim Verkauf eines Betriebs (§ 16 EStG) oder von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG sollen im Jahr der Veräußerung erfasst werden, für Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2026. Bisher werden gewinn- oder umsatzabhängige Earn-Outs nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs erst bei Zufluss versteuert. Die Bundesregierung „stimmt dem Vorschlag zu“ – beschlossen ist er damit aber noch nicht.

Wichtiger Hinweis: Entwürfe und Forderungen können sich bis zur Verabschiedung ändern oder ganz wegfallen. Treffen Sie Investitions-, Lohn- oder Verkaufsentscheidungen auf Grundlage geplanter Regeln erst nach Rücksprache – und nach dem Bundestagsbeschluss.

Für 2027 gilt: Was beschlossen ist, sollten Sie jetzt umsetzen – E-Rechnung, Lohn, Investitionsplanung. Was erst geplant ist, rechnen wir in Varianten durch, entscheiden aber erst, wenn das Gesetz verkündet ist.
— Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin

Mehr zu unseren Leistungen: Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und wie wir KI in der Steuerberatung einsetzen.

Häufige Fragen

Welche Steueränderungen 2027 sind schon beschlossen?

Unter anderem die E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 280 Prozent, die degressive AfA bis Ende 2027, die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 und die Krypto-Meldepflicht mit erster Meldung bis 31. Juli 2027. Mindestlohn (14,60 Euro) und Minijob-Grenze (633 Euro) stehen ebenfalls fest.

Ist die Einkommensteuerreform 2027 beschlossen?

Nein. Es gibt einen Regierungsentwurf vom 2. September 2026 und eine Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Oktober 2026. Beschluss des Bundestages und Zustimmung des Bundesrates stehen aus. Details im Beitrag Einkommensteuerreform 2027.

Steigen die Zinsen auf Steuernachzahlungen 2027?

Das ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 geplant: 0,3 statt 0,15 Prozent pro Monat, also 3,6 statt 1,8 Prozent im Jahr, für Zinsen, die nach dem 31. Dezember 2026 entstehen. Beschlossen ist das noch nicht; die Anhörung im Bundestag ist am 2. November 2026.

Steigt die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter 2027 auf 1.200 Euro?

Bisher nicht. Der Bundesrat hat das am 25. September 2026 gefordert, die Bundesregierung will den Vorschlag nur prüfen. Es gilt weiter die Grenze von 800 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG).

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2027?

Geplant sind 8.850 Euro im Monat in der Rentenversicherung und 6.375 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung, die Versicherungspflichtgrenze soll bei 84.150 Euro im Jahr liegen. Das Kabinett hat die Verordnung am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Quellen


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand siehe oben; Gesetze, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können sich ändern.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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